Seit der Aktion der Kanzlerin bezüglich des Erwerbs von Daten potenzieller Steuersünder, weiß ein Jeder, dass die Hinterziehung von Steuern kein Kavaliersdelikt in Deutschland ist. Dieses gilt für alle Steuerpflichtigen Bürger dieses Landes. Dennoch gibt es den zwischen der Ordnungswidrigkeit und der Steuerstraftat. Um mit seinen Steuerdingen nicht das falsche Unternehmen, sollten Sie sich einen Anwalt für Steuerstrafrecht aufsuchen. Dort kann dann geprüft werden, ob eine Selbstanzeige angebracht wäre oder das Steuerdelikt evtl. schon verjährt ist. Denn auch das gibt es, prüfen ob der Rechtsanwalt wird an Hand der Unterlagen die Sachlage auf weitere Vorgehensweise bestimmen.
Ein Anwalt für Steuerrecht klärt Betroffene umfassend auf
Der normale kleine Bürger oder der kleine Unternehmer wird in der Regel meist in den Steuerordnungswidrigkeitsbereich fallen. Der § 377 der Abgabeverordnung (AO) sieht bei Verstoß eine Geldbuße vor. Doch Vorsicht, das kann schon passieren, wenn die Steuer verspätet beim Fiskus eintrifft. Zudem besitzt dieser das Recht, eine Strafverfolgung in Gang zu setzen. Was wahrscheinlich nicht oft geschieht, aber um sicher zu sein hilft bei solchen Vorkommnissen ein Anwalt für Steuerstrafrecht weiter.
Straftat Steuerhinterziehung – da hilft ein Anwalt für Steuerstrafrecht weiter
Ernster wird es, wenn Sie in die Nähe des § 370, §372 der AO kommen. Dann befindet Sie sich im Steuerstrafrechtlichen Bereich. Nun geht es nur noch um die Frage ob eine Selbstanzeige zusammen mit einem Anwalt für Steuerstrafrecht eine Minderung der zu erwarteten Verurteilung bringt. Bei einer Steuerhinterziehung im Rahmen von 50.000 Euro ist sicherlich einiges bei zeigen von Reue machbar. Allerdings, sollte die Steuerhinterziehung 100.000Euro und mehr erreicht haben, dann droht Gefängnis bis zu 5 Jahren. Der Anwalt für Steuerrecht wird nun bestrebt sein, eine Gefängnisstrafe in eine Bewährungsstrafe zu leiten. Eine Garantie, dass dieses Vorhaben gelingt, gibt es jedoch nicht.
Es gibt Möglichkeiten aus dem Dilemma,- der Anwalt für Steuerstrafrecht berät
Die Verjährung im Steuerstrafrecht greift nach 5 Jahren. Doch wurde seitens der Kanzlerpartei festgelegt, einfach ausgedrückt, bei besonderer Schwere des Tatbestands, die Verjährung auf 10 Jahre heraufgesetzt werden darf. Deshalb wäre es hierbei besonders wichtig sich von einem Anwalt für Steuerstrafrecht beraten zu lassen. Es bringt Ihnen ja eher Ungemach, wenn das Gericht eine besondere Schwere der Tat feststellt und die Verjährung auf 10 Jahre festsetzt. Sind bereits 10 Jahre seit der Tat der Steuerhinterziehung verstrichen, dann kann man aufatmen. Jedoch auch dabei ist eine gewisse Vorsicht walten zu lassen. Denn dabei kommt es expliziert auch auf Bescheide und Schriftverkehr mit der Finanzbehörde an. Der Anwalt für Steuerrecht wird die Lage für Sie herausfinden. Und natürlich schläft es sich am besten, wenn man einfach immer seine Steuern zahlt. Es ist entspannend, wenn man den Anwalt für Steuerstrafrecht nur für den Antrag einer Stundung benötigt. Es gibt auch die Möglichkeit einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung.